Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die notwendigen außer-gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
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