Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen nach dem
Die am xxxxx 1948 geborene Klägerin stellte am 26. Juli 2011 bei der Beklagten einen Antrag auf Versorgung nach dem
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