1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) und die Erstattung pauschalierter Sozialversicherungsbeiträge für die Monate August und September 2020.
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