Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 28. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung von Hilfe zur Pflege im Zusammenhang mit ungedeckten Heimkosten im Streit.
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