Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 22. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung von Erwerbsminderungsrente.
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