1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Verletztenrente sowie über die Anerkennung weiterer Unfallfolgen.
Der 1986 geborene Kläger ist professioneller Handballspieler und erlitt am 03. Oktober 2015 einen Arbeitsunfall mit der Folge einer Verletzung des rechten Handgelenkes. Die Behandlung wurde Anfang 2016 beendet. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 beantragte der Kläger die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund des Arbeitsunfalls.
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