1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Verletztenrente, die Feststellung weiterer Unfallfolgen aufgrund der Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalles sowie hilfsweise die Gewährung einer Stützrente.
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