LSG Hamburg - Urteil vom 29.01.2020
L 2 U 15/19
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1; BKVO Nr. 2301;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 21.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 61/18

Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Einschätzung einer Lärmschwerhörigkeit im Sinne der Berufskrankheit Nr. 2301

LSG Hamburg, Urteil vom 29.01.2020 - Aktenzeichen L 2 U 15/19

DRsp Nr. 2020/15947

Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Einschätzung einer Lärmschwerhörigkeit im Sinne der Berufskrankheit Nr. 2301

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1; BKVO Nr. 2301;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Entschädigungsleistungen wegen des Unterlassens einer Tätigkeit und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund einer Lärmschwerhörigkeit und Tinnitus.