1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Entschädigungsleistungen wegen des Unterlassens einer Tätigkeit und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund einer Lärmschwerhörigkeit und Tinnitus.
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