Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 03.06.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Unfalls des Klägers vom 05.12.2000.
Der 1971 geborene Kläger war von Juli 2000 bis Juni 2001 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gärtnerischer Aushilfsmitarbeiter der Stadt H.
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