Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 13. März 2014 wird zurückgewiesen.
I.
Zwischen den Beteiligten streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsfähigkeit ab November 2010.
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