LSG Hamburg - Urteil vom 16.08.2022
L 3 R 48/21
Normen:
SGB VI § 46;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 08.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 1190/19

Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen RentenversicherungKeine Feststellung bei fehlendem Anhalt für eine Erwerbsminderung

LSG Hamburg, Urteil vom 16.08.2022 - Aktenzeichen L 3 R 48/21

DRsp Nr. 2022/17338

Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung Keine Feststellung bei fehlendem Anhalt für eine Erwerbsminderung

Es besteht kein Anspruch auf Feststellung des Vorliegens einer Erwerbsminderung, wenn es für das Vorliegen einer Erwerbsminderung keinen Anhalt gibt.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Hamburg vom 8. Juni 2021 wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 46;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er erwerbsgemindert sei.

Hinsichtlich des Sachverhalts bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf den Tatbestand des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Hamburg vom 8. Juni 2021 verwiesen. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen.