LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.07.2020
L 17 U 91/17
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 15.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 291/16

Anspruch auf Gewährung einer Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Feststellung einer rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit - hier nach einer Steißbeinprellung und Gesundheitsbeeinträchtigungen auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.07.2020 - Aktenzeichen L 17 U 91/17

DRsp Nr. 2021/2378

Anspruch auf Gewährung einer Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Feststellung einer rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit – hier nach einer Steißbeinprellung und Gesundheitsbeeinträchtigungen auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 15.12.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf die Gewährung einer Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls hat.