LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.06.2014
L 6 VS 4393/13
Normen:
GG Art. 3; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 2 bis S. 4; SVG § 84;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 24.09.2013

Anspruch auf Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem SVG; Keine Stützung einer Rente in einem Entschädigungsfall durch eine anerkannte MdE nach dem SGB VII

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2014 - Aktenzeichen L 6 VS 4393/13

DRsp Nr. 2014/14989

Anspruch auf Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem SVG; Keine "Stützung" einer Rente in einem Entschädigungsfall durch eine anerkannte MdE nach dem SGB VII

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 24. September 2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

GG Art. 3; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 2 bis S. 4; SVG § 84;

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Der am 22.12.1967 geborene Kläger war vom 01.07.1988 bis zum 03.07.2000 Zeitsoldat bei der Bundeswehr, zuletzt im Range eines Oberfeldwebels. Bis 2005 war der Kläger dann als Sicherheitsingenieur beim TÜV angestellt und hat sich danach mit einem Sicherheitsdienst selbständig gemacht.