SG Heilbronn, vom 26.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 50/11
Anspruch auf Freistellung von den Kosten für Pflegemittel für Kontaktlinsen als Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2013 - Aktenzeichen L 8 U 3733/12
DRsp Nr. 2013/6630
Anspruch auf Freistellung von den Kosten für Pflegemittel für Kontaktlinsen als Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Heilbehandlungsanspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst auch den Sachleistungsanspruch auf Bereitstellung notwendiger Kontaktlinsenpflegemittel. Der Verweis in § 31SGB VII auf entsprechende Anwendung der Festbetragsregelung nach den §§ 35, 35a und 36SGB V erfasst nicht den Ausschluss der Kostenübernahme von Pflegemitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 Abs. 3 S. 4 SGB V.
Der Heilbehandlungsanspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst auch den Sachleistungsanspruch auf Bereitstellung notwendiger Kontaktlinsenpflegemittel. Der Verweis in § 31SGB VII auf entsprechende Anwendung der Festbetragsregelung nach den §§ 35, 35a und 36SGB V erfasst nicht den Ausschluss der Kostenübernahme von Pflegemitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 Abs. 3 S. 4 SGB V. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Tenor
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