LSG Bayern - Urteil vom 21.07.2016
L 7 AS 235/16
Normen:
SGB II § 16; SGB III § 81 Abs. 1; SGB I § 39;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 02.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 96/16

Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung zur staatlich anerkannten FamilienpflegerinAnforderungen an eine fehlerfreie Ermessensausübung

LSG Bayern, Urteil vom 21.07.2016 - Aktenzeichen L 7 AS 235/16

DRsp Nr. 2016/13985

Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung zur staatlich anerkannten Familienpflegerin Anforderungen an eine fehlerfreie Ermessensausübung

Zu den Voraussetzungen der Förderung zur Familienpflegerin

Auch bei der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 81 Abs. 1 SGB III gibt das Gesetz keine bestimmte Rechtsfolge vor. Die Arbeitnehmerin hat insofern lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung nach § 39 SGB I, nicht aber auf eine bestimmte Leistung.

Tenor

I.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 2. März 2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 16; SGB III § 81 Abs. 1; SGB I § 39;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Förderung einer beruflichen Weiterbildung zur staatlich anerkannten Familienpflegerin.