I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Leipzig vom 10. Oktober 2023 aufgehoben. Die Beklagte wird, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 6. Juli 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Dezember 2021 verurteilt, das Vorliegen der Voraussetzungen von §
II. Die Beklagte erstattet dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten des gesamten Verfahrens.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|