Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 18.01.2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die gerichtliche Feststellung von Gesundheitsstörungen als Folgen eines Arbeitsunfalls.
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