Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als Schüler während des Aufenthalts in einem Park einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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