BSG - Urteil vom 28.06.2022
B 2 U 20/20 R
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 Buchst. b) Alt. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2;
Fundstellen:
NZS 2023, 596
Vorinstanzen:
LSG Hamburg, vom 28.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 1/20
SG Hamburg, vom 29.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 227/18

Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungKein Unfallversicherungsschutz von Schülern beim Verlassen des Schulgeländes während der Pausen

BSG, Urteil vom 28.06.2022 - Aktenzeichen B 2 U 20/20 R

DRsp Nr. 2022/16468

Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Kein Unfallversicherungsschutz von Schülern beim Verlassen des Schulgeländes während der Pausen

Ein volljähriger Schüler steht in einer Schulpause beim Rauchen in einem Park außerhalb des Schulgeländes grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 Buchst. b) Alt. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als Schüler während des Aufenthalts in einem Park einen Arbeitsunfall erlitten hat.