LSG Hamburg - Urteil vom 28.10.2020
L 2 U 1/20
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 Buchst. b) Alt. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2;
Fundstellen:
NZS 2021, 273
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 29.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 227/18

Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an den Unfallversicherungsschutz von Schülern beim Verlassen des Schulgeländes während der Pausen

LSG Hamburg, Urteil vom 28.10.2020 - Aktenzeichen L 2 U 1/20

DRsp Nr. 2021/174

Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an den Unfallversicherungsschutz von Schülern beim Verlassen des Schulgeländes während der Pausen

Ein Schüler übt während des Aufenthalts in einem Stadtpark in unmittelbarer Nähe der Schule zur Erholung vom Schulunterricht in der großen Schulpause keine versicherte Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) SGB VII aus.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts vom 29. November 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 Buchst. b) Alt. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand: