Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 12.04.2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Erwerbsminderungsrente ab Oktober 2004 streitig.
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