SG Regensburg, vom 05.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 30/05
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Anwendbarkeit neuen ab 1.1.2001 geltenden Rechts; Verschlossenheit des Arbeitsmarktes; Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen
LSG Bayern, Urteil vom 01.04.2009 - Aktenzeichen L 1 R 607/08
DRsp Nr. 2009/20192
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Anwendbarkeit neuen ab 1.1.2001 geltenden Rechts; Verschlossenheit des Arbeitsmarktes; Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen
1. Für einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 302b Abs. 1SGB VI muss ein Rentenantrag vor dem 1.1.2001 vorgelegen haben.
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