LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 01.09.2016
L 6 AS 84/16
Normen:
VwVG § 3 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 23.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 40 AS 1678/15

Anspruch auf ErstattungWiderspruch gegen eine MahnungUnselbstständige Vorbereitungshandlung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.09.2016 - Aktenzeichen L 6 AS 84/16

DRsp Nr. 2016/19385

Anspruch auf Erstattung Widerspruch gegen eine Mahnung Unselbstständige Vorbereitungshandlung

1. Bei der Auslegung von Anträgen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass der Formulierung verfahrensrechtlicher Erklärungen bei anwaltlich vertretenen Klägern eine größere Bedeutung zukommt. 2. Bei einem Mahnschreiben handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern vielmehr um eine Mahnung im Sinne des § 3 Abs. 3 VwVG, die als unselbstständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen nicht anfechtbar ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 23.12.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwVG § 3 Abs. 3;

Tatbestand