Anspruch auf Erstattung von Vergütungen für nicht abrechnungsfähige Leistungen
BSG, Urteil vom 10.05.1995 - Aktenzeichen 6 RKa 7/94
DRsp Nr. 1996/19852
Anspruch auf Erstattung von Vergütungen für nicht abrechnungsfähige Leistungen
Eine Krankenkasse hat erst dann einen Anspruch auf die Erstattung von Vergütungen, die sie für nicht abrechnungsfähige Leistungen gezahlt hat, wenn das Nichtbestehen des Honoraranspruchs von der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung im Honorarberichtigungsverfahren gegenüber dem Vertrags(zahn)arzt rechtsverbindlich festgestellt worden ist (Abgrenzung zu BSG vom 21.11.1986 - 6 RKa 5/86 = BSGE 61, 19 = SozR 2200 § 368f Nr. 11). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]