Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 22. März 2017 und der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Oktober 2015 werden abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.099,36 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Klage- und Berufungsverfahren zu drei Fünfteln.
Die Revision wird zugelassen.
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