Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 30. März 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für ein isoliertes Widerspruchsverfahren und mittelbar darüber, ob die Beklagte den dem Kläger erteilten Rentenbescheid ausreichend begründet hat.
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