Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2021 und des Sozialgerichts Cottbus vom 16. Juni 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für ein isoliertes Widerspruchsverfahren und mittelbar darüber, ob die Beklagte den der Klägerin erteilten Rentenbescheid ausreichend begründet hat.
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