1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte als nach Landesrecht für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle verpflichtet ist, auf eine Eingabe der Klägerin hin tätig zu werden und insbesondere aufsichtsbehördliche Maßnahmen, vor allem eine Datenschutzprüfung und eine Datenschutzhandlung gegen den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger zu ergreifen. Die Klägerin begehrt darüber hinaus die Löschung ihrer persönlichen Daten, die dem Jobcenter _____ übermittelt wurden.
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