1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 16.12.2014 -
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Der Kläger begehrt zuletzt die Beschäftigung in der Schicht "Hr. E 35-Stunden" im Wechsel mit zwei weiteren Arbeitnehmern.
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