Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin zuletzt unter dem Aktenzeichen S 61 AS 314/11 geführten Verfahrens. Dem inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen Ausgangsverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:
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