BSG - Beschluß vom 11.05.1995
2 BU 63/95
Normen:
BKV Anl 1 Nr. 4104; BKVO/ÄndV 2 Art. 2 Abs. 2 ; RVO § 551 Abs. 2 ;

Anspruch auf Entschädigung nach § 551 Abs. 2 RVO bei einer neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommenen Erkrankung

BSG, Beschluß vom 11.05.1995 - Aktenzeichen 2 BU 63/95

DRsp Nr. 1996/19419

Anspruch auf Entschädigung nach § 551 Abs. 2 RVO bei einer neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommenen Erkrankung

Aufgrund der begrenzten Rückwirkungsregelung des Art. 2 Abs. 2 BKVO/ÄndV 2 besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach § 551 Abs. 2 RVO, wenn eine neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommene Erkrankung - hier Lungenkrebs nach Asbestexposition - vor dem 1.4.1988 eingetreten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKV Anl 1 Nr. 4104; BKVO/ÄndV 2 Art. 2 Abs. 2 ; RVO § 551 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Kläger sind mit ihrem Begehren auf Hinterbliebenenleistungen nach dem am 30. Dezember 1987 verstorbenen Versicherten und die Klägerin zu 1) mit ihrem Begehren als Sonderrechtsnachfolgerin auf Gewährung von Entschädigungsleistungen bis zum Tod des Versicherten ohne Erfolg geblieben (Bescheide vom 28. Mai 1990 idF der Widerspruchsbescheide vom 16. August 1990 sowie Bescheid vom 19. Januar 1994; Urteile des Sozialgerichts [SG] vom 1. März 1994 und des Landessozialgerichts [LSG] vom 17. Februar 1995).