Es wird festgestellt, dass die Dauer des vor dem Sozialgericht Kiel unter dem Aktenzeichen E geführten Erinnerungsverfahrens unangemessen war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat das beklagte Land zu einem Drittel, der Kläger zu zwei Dritteln zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.400,00 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|