SG München, vom 13.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 353/99
Anspruch auf Entschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Bayern, Beschluß vom 18.09.2006 - Aktenzeichen L 3 U 267/03 Ko
DRsp Nr. 2007/20021
Anspruch auf Entschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Wenn beide Beteiligten wider besseres Wissen übereinstimmend eine gerichtlich angeordnete Untersuchung ohne Einwilligung des anordnenden Gerichts abbrechen, so ist es billig, beiden derart am Abbruch einer Untersuchung Beteiligten einen Entschädigungsanspruch ganz zu versagen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]