LSG Bayern - Urteil vom 26.01.2016
L 15 VG 8/12
Normen:
OEG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 16.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 VG 3/10

Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten im OpferentschädigungsrechtKein Vorliegen eines tätlichen Angriffs bei einer psychisch vermittelten Täuschungshandlung

LSG Bayern, Urteil vom 26.01.2016 - Aktenzeichen L 15 VG 8/12

DRsp Nr. 2017/1905

Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten im Opferentschädigungsrecht Kein Vorliegen eines tätlichen Angriffs bei einer psychisch vermittelten Täuschungshandlung

1. Ein tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsrechts setzt eine unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende, gewaltsame physische Einwirkung voraus, eine allein auf einer intellektuell bzw. psychisch vermittelten Täuschung beruhende Einwirkung reicht insoweit nicht aus. 2. Anschluss an BSG, Urteil vom 16.12.2014, B 9 V 1/13 R.

1. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verletzungshandlung im OEG eigenständig und ohne direkte Bezugnahme auf das StGB geregelt, obwohl sich die Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs auch an der im Strafrecht zu den §§ 113, 121 StGB gewonnenen Bedeutung orientiert. 2. Abweichend von dem im Strafrecht umstrittenen Gewaltbegriff im Sinne des § 240 StGB wird der tätliche Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG durch eine körperliche Gewaltanwendung gegen eine Person geprägt und wirkt damit körperlich auf einen anderen ein.