BSG - Urteil vom 26.03.2014
B 10 EG 6/13 R
Normen:
BEEG § 4; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6;
Fundstellen:
DB 2014, 8
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 08.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 EG 106/09
SG Würzburg, vom 01.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 EG 38/08

Anspruch auf ElterngeldBerücksichtigung von Partnermonaten bei Unmöglichkeit der Betreuung durch den anderen Elternteil

BSG, Urteil vom 26.03.2014 - Aktenzeichen B 10 EG 6/13 R

DRsp Nr. 2014/9690

Anspruch auf Elterngeld Berücksichtigung von Partnermonaten bei Unmöglichkeit der Betreuung durch den anderen Elternteil

Pflegetätigkeiten für die Eltern sind "anderweitige Tätigkeiten" des anderen Elternteils, die bei der Feststellung der Unmöglichkeit der Betreuung außer Betracht bleiben.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. August 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

BEEG § 4; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt Elterngeld für den 13. und 14. Lebensmonat ihrer am 18.7.2008 geborenen Tochter.

Die Klägerin war bis zur Geburt ihres Kindes als Ärztin am Universitätsklinikum W. beschäftigt. Sie beantragte Elterngeld aus Erwerbseinkommen für den 1. bis 14. Lebensmonat ihrer Tochter und wies zur Begründung darauf hin, dass es ihrem Ehemann und dem Vater des Kindes nicht möglich sei, die gemeinsame Tochter kontinuierlich zu versorgen, da dieser als EU-Ausländer in Frankreich lebe und ein eigenes ...geschäft in Italien führe.