Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 24.03.2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte erstattet auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Anspruchs auf Elterngeld.
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