LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.03.2014
L 17 EG 1/10
Normen:
BEEG § 2 Abs. 1 S. 2; BEEG § 2 Abs. 7 S. 1; BetrAVG § 1a; EStG § 22 Nr. 5; EStG § 3 Nr. 63; EStG § 32b;
Fundstellen:
DStR 2014, 14
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 17.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 EG 29/09

Anspruch auf Elterngeld; Keine Berücksichtigung von steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse bei der Einkommensermittlung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.03.2014 - Aktenzeichen L 17 EG 1/10

DRsp Nr. 2014/9605

Anspruch auf Elterngeld; Keine Berücksichtigung von steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse bei der Einkommensermittlung

Bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgebenden Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit bleiben nach § 2 Abs. 7 Satz 1 BEEG die auf der Grundlage einer Entgeltumwandlung erfolgten Beitragszahlungen des Arbeitgebers nach § 1a BetrAVG unberücksichtigt (Anschluss an BSG, Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3).

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 17. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 1 S. 2; BEEG § 2 Abs. 7 S. 1; BetrAVG § 1a; EStG § 22 Nr. 5; EStG § 3 Nr. 63; EStG § 32b;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe des Elterngeldanspruchs der Klägerin.

Die 1978 geborene, verheiratete Klägerin mit Wohnsitz in B ist Mutter der 2008 geborenen Tochter F. Sie beantragte am 16. September 2008 bei dem Beklagten für die ersten zwölf Lebensmonate ihres Kindes Elterngeld aus ihrem Erwerbseinkommen vor der Geburt.