LSG Baden-Württemberg, vom 29.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 EG 109/15
SG Heilbronn, vom 21.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 EG 2151/13
Anspruch auf Elterngeld für den 14. LebensmonatVerfassungsmäßigkeit der Fiktion des Elterngeldbezugs wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld
BSG, Urteil vom 29.06.2017 - Aktenzeichen B 10 EG 6/16 R
DRsp Nr. 2017/15599
Anspruch auf Elterngeld für den 14. LebensmonatVerfassungsmäßigkeit der Fiktion des Elterngeldbezugs wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld
Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil anzurechnende Leistungen (hier: Mutterschaftsgeld) zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Elterngeld bezogen hat (Aufgabe von BSG vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R = SozR 4-7837 § 4 Nr 2).
1. Durch die gesetzliche Fiktion von Elterngeldbezugsmonaten werden die Lebensmonate des Kindes mit zeitlich kongruenten anzurechnenden Leistungen, wie das nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1BEEG anzurechnende Mutterschaftsgeld, kraft Gesetzes zwingend der Person zugeordnet, die Anspruch auf die anzurechnende Leistung hat.2. Dies ist bei Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V die Mutter.3. Im Hinblick auf das im Elterngeldrecht geltende Lebensmonatsprinzip erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 S. 2 BEEG jeweils auch dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, auch wenn nur für einen Tag in dem betreffenden Lebensmonat Mutterschaftsgeld zusteht.
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