LSG Bayern - Urteil vom 26.02.2014
L 12 EG 55/12
Normen:
AufenthG § 29 Abs. 5; AufenthG § 36 Abs. 2; AufenthG § 4; BEEG § 1 Abs. 7 Nr. 2; SGB X § 44 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 18.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 EG 171/11

Anspruch auf Elterngeld; Fehlen der Freizügigkeitsberechtigung und des Besitzes einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis

LSG Bayern, Urteil vom 26.02.2014 - Aktenzeichen L 12 EG 55/12

DRsp Nr. 2014/5647

Anspruch auf Elterngeld; Fehlen der Freizügigkeitsberechtigung und des Besitzes einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 18.10.2012 wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AufenthG § 29 Abs. 5; AufenthG § 36 Abs. 2; AufenthG § 4; BEEG § 1 Abs. 7 Nr. 2; SGB X § 44 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten noch darüber, ob der Klägerin für den dritten bis zwölften Lebensmonat ihres Sohnes (geb. 19.01.2011) Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zusteht.