Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über mehr Elterngeld nach dem
Der Kläger und dessen Ehefrau (Klägerin im Rechtsstreit B 10 EG 2/11 R) sind die Eltern des am 29.3.2007 geborenen M. A.. Bis zur Geburt ihres Sohnes waren beide Elternteile als Beamte voll erwerbstätig. Ab dem 1.6.2007, also nach Ablauf der Mutterschutzfrist, reduzierten beide Elternteile den Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit um jeweils die Hälfte.
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