Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 3. April 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung höherer Kosten für die Betreuung einiger der beim Kläger beschäftigten Mitarbeiterinnen.
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