Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. November 2020 und des Sozialgerichts Koblenz vom 3. April 2019 sowie der Bescheid des Beklagten vom 15. Juni 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. September 2017 aufgehoben.
Der Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten in allen Rechtszügen zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|