Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26. November 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt im Rahmen der Eingliederungshilfe von dem Beklagten die Erstattung der Kosten des Mittagessens in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) für die Zeit ab dem 1. Januar 2020.
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