Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5725,94 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung.
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