Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 203 400,33 Euro festgesetzt.
I
Im Streit ist die Erstattung von Kosten, die der klagende Landschaftsverband für eine stationäre Unterbringung des Beigeladenen in der Zeit vom 8.3.2007 bis zum 31.5.2010 in Höhe von 203 400,33 Euro getragen hat.
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