I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 15. Juni 2015 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 19. Dezember 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2015 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 EUR zu zahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|