LSG Sachsen - Urteil vom 19.04.2018
L 3 AL 183/15
Normen:
SGB III § 45; SGB III § 176 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Leipzig, vom 15.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 40/15

Anspruch auf eine VermittlungsvergütungMehrstufige Prüfung der AnspruchsvoraussetzungenZulassung des Vermittlers durch eine fachkundige Stelle

LSG Sachsen, Urteil vom 19.04.2018 - Aktenzeichen L 3 AL 183/15

DRsp Nr. 2018/10901

Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung Mehrstufige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen Zulassung des Vermittlers durch eine fachkundige Stelle

Der Anspruch des privaten Arbeitsvermittlers auf eine Vermittlungsvergütung entsteht unter folgenden Voraussetzungen: 1. Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines, 2. wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden, 4. eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses für die Auszahlung der ersten Rate und 5. Zulassung des Vermittlers durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 15. Juni 2015 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 19. Dezember 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Januar 2015 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 EUR zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 45; SGB III § Abs. S. 1;