LSG Bayern - Urteil vom 04.08.2014
L 2 U 4/11
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 13.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 286/07

Anspruch auf eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall; Keine Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung eines Hubschrauberpiloten nach einem Beinahe-Absturz

LSG Bayern, Urteil vom 04.08.2014 - Aktenzeichen L 2 U 4/11

DRsp Nr. 2014/15710

Anspruch auf eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall; Keine Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung eines Hubschrauberpiloten nach einem Beinahe-Absturz

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 13. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 v. H. anlässlich eines Arbeitsunfalls vom 09.11.1994 hat.