Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 13. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 v. H. anlässlich eines Arbeitsunfalls vom 09.11.1994 hat.
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