LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.01.2014
L 1 R 415/09
Normen:
SGB VI § 43;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 26.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 535/07

Anspruch auf eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung; Beurteilung der Erwerbsminderung anhand der Funktionseinschränkungen

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2014 - Aktenzeichen L 1 R 415/09

DRsp Nr. 2014/14548

Anspruch auf eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung; Beurteilung der Erwerbsminderung anhand der Funktionseinschränkungen

Für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit kommt es nicht auf die genaue Bezeichnung einer Erkrankung an, sondern auf die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 26. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin einen Anspruch auf eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung hat.

Die am ... 1969 geborene Klägerin erlernte von September 1985 bis Juli 1987 den Beruf einer Wirtschaftskauffrau mit der Spezialisierungsrichtung Gesundheits- und Sozialwesen. Anschließend war sie als Sekretärin und Sachbearbeiterin, als Anlagenfahrerin und erneut als Sachbearbeiterin tätig. Seit September 1995 ist sie arbeitslos. Sie hat während der Zeit der Arbeitslosigkeit mehrere Bildungsmaßnahmen absolviert.