1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.07.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente des Klägers.
Der am 10.01.1952 geborene Kläger, ein Bankkaufmann, der zuletzt als Kundenberater tätig war, war seit dem 01.08.1968 zunächst bei der R. beschäftigt. Deren Eigentümer waren ursprünglich zu 95% der DGB und Einzelgewerkschaften. Er trat im Jahr 1977 aus der Kirche aus. Die R. firmierte im Jahre 1991 zur O. um. Bei der O. existierte eine Gesamtbetriebsvereinbarung über Zusatzversorgungsleistungen vom 26.05.1992 (im Folgenden GBV 1992). In dieser hieß es u.a.
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