Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. August 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Durchführung einer Vergleichsberechnung nach §
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