LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.01.2007
L 12 AS 4540/06
Normen:
SGB II § 20 § 21 § 28 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1918
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 07.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 3838/05

Anspruch auf die ergänzende Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bei Essensgeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen L 12 AS 4540/06

DRsp Nr. 2007/19999

Anspruch auf die ergänzende Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bei Essensgeld

Es besteht kein Anspruch auf die ergänzende Gewährung von Leistungen nach dem SGB II, wenn ein monatliches Essensgeld in der Spanne von monatlich 12,00 Euro bis maximal 22,00 Euro für die aus pädagogischen Gründen erforderliche Teilnahme an einer mittäglichen Schulverpflegung zu entrichten ist, da es vom Sozialgeld nach § 28 SGB II umfasst wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 20 § 21 § 28 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme von Essengeld im Streit, welches der Kläger für die Tage der ganztätigen Teilnahme an seiner Schule zu entrichten hat.